Krankenkassen wollen Honorare für Psychotherapeuten absenken

Die gesetzlichen Krankenkassen planen eine Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen im ambulanten Bereich. Der Vorschlag, der auf Bundesebene diskutiert wird, könnte alle vertragspsychotherapeutischen Praxen betreffen.

Arthur Bennett

- personal finance expert

Die Honorierung psychotherapeutischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung steht aktuell im Mittelpunkt einer intensiven fachpolitischen Diskussion. Hintergrund ist ein Vorstoß der gesetzlichen Krankenkassen, die Vergütung für ambulante psychotherapeutische Leistungen zu überprüfen und im Ergebnis abzusenken. Nach vorliegenden Informationen wird eine pauschale Kürzung der Honorare um etwa zehn Prozent diskutiert. Diese Absenkung würde alle Leistungen betreffen, die von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.

Das Vorhaben wird auf Bundesebene maßgeblich durch den GKV-Spitzenverband vorangetrieben und betrifft damit nicht einzelne Regionen oder Krankenkassen, sondern das gesamte System der vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Die Diskussion ist Teil der jährlichen Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs, der die Grundlage für die Vergütung ambulanter Leistungen bildet.

Institutioneller Rahmen der Honorarfestsetzung

Die Entscheidung über Honorare im ambulanten Bereich erfolgt nicht durch einzelne Krankenkassen, sondern innerhalb eines klar geregelten institutionellen Rahmens. Zentrale Rolle spielt hierbei der Bewertungsausschuss, der paritätisch mit Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen und der ärztlichen sowie psychotherapeutischen Selbstverwaltung besetzt ist.

Die Krankenkassenseite wird unter anderem durch den GKV-Spitzenverband vertreten. Dieser bündelt die Interessen aller gesetzlichen Krankenkassen und bringt entsprechende Vorschläge in die Beratungen ein. Ziel der laufenden Überprüfung ist eine Anpassung der Leistungsbewertungen im EBM, wobei die Krankenkassen auf eine Senkung der Ausgaben im Bereich der Psychotherapie hinwirken.

Die rechtliche Grundlage für diese Verfahren ergibt sich aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), insbesondere aus den Regelungen zur gemeinsamen Selbstverwaltung. Entscheidungen des Bewertungsausschusses sind für alle Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten verbindlich.

Umfang und Ausgestaltung der geplanten Honoraranpassung

Nach den vorliegenden Informationen zielt der Vorschlag der Krankenkassen auf eine lineare Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen. Dies würde sowohl Kurzzeit- als auch Langzeittherapien betreffen, unabhängig vom Therapieverfahren oder der Qualifikation der Leistungserbringer.

Die Honorare für ambulante Psychotherapie werden derzeit auf Basis von Zeitkontingenten vergütet. Eine Absenkung der Bewertungspunkte im EBM hätte zur Folge, dass für die gleiche Behandlungsdauer ein geringeres Honorar ausgezahlt wird. Konkrete Anpassungen sollen im Rahmen der regulären Beschlussfassung erfolgen und könnten noch im laufenden Jahr wirksam werden.

Offiziell wird die Maßnahme als Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Vergütung dargestellt. Die Krankenkassen verweisen dabei auf ihre gesetzliche Verpflichtung zur Beitragssatzstabilität und zur wirtschaftlichen Mittelverwendung.

Reaktionen der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung

Die geplante Honoraranpassung ist innerhalb der Selbstverwaltung auf deutliche Kritik gestoßen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat darauf hingewiesen, dass psychotherapeutische Leistungen in den vergangenen Jahren nicht überproportional gesteigert worden seien und die Honorare bereits stark reguliert seien.

Auch psychotherapeutische Berufsorganisationen haben Stellung genommen und auf die strukturellen Rahmenbedingungen der ambulanten Psychotherapie verwiesen. Psychotherapeutische Praxen arbeiten überwiegend in Einzel- oder Kleinststrukturen, mit festen Zeitvorgaben pro Patientin oder Patient und ohne Möglichkeit, Leistungen zu verdichten oder zu automatisieren.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass psychotherapeutische Leistungen stark personal- und zeitgebunden sind. Eine Absenkung der Vergütung wirkt sich daher unmittelbar auf die Einnahmen aus, ohne dass kurzfristige Anpassungsmöglichkeiten auf der Kostenseite bestehen.

Auswirkungen auf die ambulante Versorgung

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist bereits seit Jahren durch eine hohe Nachfrage gekennzeichnet. Nach Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung übersteigen die Wartezeiten auf einen Therapieplatz in vielen Regionen deutlich die empfohlenen Fristen. Besonders betroffen sind Ballungsräume, aber auch strukturschwache ländliche Gebiete.

Eine Honorarkürzung könnte die bestehenden Versorgungsengpässe weiter beeinflussen. Zwar ist die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung grundsätzlich verpflichtend für zugelassene Therapeutinnen und Therapeuten, dennoch bestehen Spielräume bei der Terminvergabe und der Anzahl angebotener Therapieplätze.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist auf ein ausreichendes Angebot angewiesen, um ihren Sicherstellungsauftrag zu erfüllen. Veränderungen in der Honorierung wirken sich daher nicht nur auf einzelne Praxen, sondern potenziell auf die Gesamtstruktur der Versorgung aus.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Praxen

Psychotherapeutische Praxen finanzieren sich nahezu ausschließlich aus Honoraren der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Anders als in technischen oder apparativ geprägten Fachgebieten bestehen kaum Zusatzleistungen oder alternative Erlösquellen. Die Einnahmen sind direkt an die erbrachte Behandlungszeit gekoppelt.

Gleichzeitig unterliegen Praxen steigenden Fixkosten, etwa für Miete, IT-Infrastruktur, Abrechnungssysteme, Fortbildungspflichten und Personal für Verwaltungstätigkeiten. Diese Kosten sind unabhängig von der Anzahl behandelter Patientinnen und Patienten und lassen sich kurzfristig kaum reduzieren.

Vor diesem Hintergrund ist jede Veränderung der Vergütungsstruktur unmittelbar relevant für die wirtschaftliche Stabilität der Praxen und damit auch für die langfristige Sicherstellung des Versorgungsangebots.

Einordnung im Kontext der Gesundheitsfinanzierung

Die Diskussion um die Honorare für Psychotherapeuten ist Teil einer größeren Debatte über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ausgaben für Gesundheitsleistungen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Gleichzeitig steht das System unter dem politischen Ziel, die Beitragssätze möglichst stabil zu halten.

Psychotherapeutische Leistungen machen dabei nur einen begrenzten Anteil an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Nach offiziellen Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit liegt der Anteil der ambulanten Psychotherapie deutlich unter dem der stationären Versorgung oder der Arzneimittelausgaben. Dennoch stehen auch diese Leistungen im Fokus von Sparüberlegungen.

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