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Schwerbehinderung: Seit 1. Januar 2026 gibt es 70 EUR monatlich zusätzlich
Ab dem 1. Januar 2026 stehen Pflegebedürftigen bis zu 70 Euro monatlich für digitale Pflegeanwendungen zur Verfügung. Die Leistung ist zweckgebunden, setzt einen Pflegegrad voraus und wird häufig mit Schwerbehinderung verwechselt.

